Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Aufbauseminar. Wenn deine Frage hier nicht beantwortet wird, kannst du uns gerne kontaktieren. Wir sind hier, um dir zu helfen!
Hat die Behörde ein Aufbauseminar angeordnet, muss der Fahranfänger dieses innerhalb einer festgelegten Frist absolvieren. Mindestens sechs bis maximal zwölf Teilnehmende können ein solches Seminar besuchen und müssen diesen innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen durchlaufen. Wurde das Seminar abgeschlossen, erhält jeder Teilnehmende eine Bescheinigung, die der Behörde fristgerecht vorgelegt werden muss. Ansonsten werden der Führerschein und die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung - ebenfalls wieder kostenpflichtig - neu erteilt.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je mindestens 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von je 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmenden statt. Im Anschluss an die Fahrt wird eine Nachbesprechung durchgeführt.
Wer als Fahranfänger innerhalb der Führerschein-Probezeit bei gravierenden Verstößen im Straßenverkehr erwischt wird, kann zu einem Aufbauseminar (ASF), auch Nachschulung genannt, verpflichtet werden. Relevant sind Zuwiderhandlungen, die in die Kategorien A bzw. B eingestuft werden. Verhängt wird ein Aufbauseminar von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt), durchgeführt wird es von Fahrschulen und speziell dafür ausgebildeten Fahrlehrern.
Regelmissachtungen dieser Kategorie sind so schwerwiegend, dass sie unmittelbar ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Darüber hinaus werden sie mit einem Bußgeld ab 60 Euro sowie Punkt(en) im Fahreignungsregister geahndet. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf vier Jahre. Häufige A-Delikte sind beispielsweise:
Auch etliche Vergehen, die gegen das Strafgesetzbuch verstoßen, zählen zur A-Kategorie, wie zum Beispiel Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung.
Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend und zieht erst beim zweiten Mal ein ASF-Seminar nach sich. Somit werden zwei B-Verstöße wie ein A-Verstoß gewertet. Ein einzelner B-Verstoß wirkt sich noch nicht auf die Probezeit aus. Häufige B-Delikte sind beispielsweise:
Die Teilnehmenden sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Dazu dienen das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppenarbeiten, moderierten Gruppengesprächen und in Diskussionen. Außerdem erhalten die Teilnehmer ein Begleitheft mit Informationen, Arbeitsmaterialien sowie Aufgaben, die zum Teil zwischen den Sitzungen zu bearbeiten sind.
Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Teilnehmende, Seminarleiter und Mitfahrende ihre Eindrücke untereinander aus.
Wer nicht innerhalb der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein kostenpflichtig entzogen. Erst wenn der Fahranfänger die Teilnahmebescheinigung bei der Behörde vorgelegt hat, kann der Führerschein neu erteilt werden.
Ein begonnenes ASF muss vollständig durchlaufen werden. Dies bedeutet, dass man Teile des Seminars, darunter auch die Fahrprobe, nicht zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Seminar nachholen kann. Der Grund: Die Sitzungen bauen aufeinander auf, wobei es dem Seminarleiter obliegt, je nach Fragen und Beiträgen der Teilnehmer unterschiedliche Akzente zu setzen. Dies bedeutet, dass sich die Nachschulungen in gewissem Maß voneinander unterscheiden können.
Wer im Anschluss an ein ASF innerhalb der verlängerten Probezeit erneut einen A- bzw. zwei B-Verstöße begeht, der wird schriftlich verwarnt. Außerdem wird dem Verkehrssünder nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgen nach Ablauf dieser zweimonatigen Frist erneut Verstöße, wird der Führerschein eingezogen und die Fahrerlaubnis entzogen.
Die Kosten variieren je nach Kursort und durchführende Fahrschule und liegen im Bundesdurchschnitt bei ca. 500€.